Verhaltenskodex
des Sportkreis Groß-Gerau
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Verhaltenskodex zum Kindeswohl
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Verhaltenskodex
Der vorliegende Verhaltenskodex beschreibt Grundsätze und konkrete Verhaltensregeln zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätige im organisierten Sport in Hessen.
A. Grundsätze
Die nachfolgenden Grundsätze beschreiben die Haltung, die gegenüber Schutzbefohlenen³ einzunehmen ist. Diese Grundsätze dienen der Orientierung für das eigene Verhalten. Hiermit verspreche ich mein Handeln an folgenden Grundsätzen auszurichten:
1. Ich achte die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und unterstütze dessen Entwicklung zu einer mündigen Person. Dies hat Vorrang vor meinen eigenen sowie sportlichen oder persönlichen Zielen Dritter (z.B. Eltern, Verein, Verband).
2. Ich achte das Recht jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Privatsphäre sowie individuelle Grenzen und übe keine Form der Gewalt aus, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, weder im analogen noch im digitalen Raum. Ich bin mir der Verantwortung bewusst und werde meine Position nicht ausnutzen, insbesondere gegenüber Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu mir stehen.
3. Ich setze mich für ein faires und respektvolles Miteinander unter den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für die Einhaltung von sportlichen Regeln im Sinne des Fair Play ein.
4. Ich richte sportliche und außersportliche Angebote stets an den Entwicklungsstand der Teilnehmenden aus, setze alters- und bedarfsgerechte Methoden ein und schaffe dabei Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
5. Ich übernehme eine aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. Ich setze mich gegen den Missbrauch von Suchtmitteln ein (z.B.Medikamenten-, Drogen-, Medien- und Alkoholmissbrauch).
6. Ich respektiere die Würde und die Rechte jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diskriminierung jeglicher Art trete ich entschieden entgegen. Dazu gehören Diskriminierungen aufgrund sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Behinderung, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung und Identität, Alter oder Geschlecht.
7. Ich achte die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild, am eigenen Namen) der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und halte beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen ein.
8. Ich bin achtsam für Anzeichen von Vernachlässigung, Grenzverletzungen und jegliche Formen von Gewalt. Ich werde aktiv, wenn gegen die Werte und Normen dieses Verhaltenskodexes verstoßen wird. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht dabei an erster Stelle. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich eine professionelle fachliche Unterstützung (z.B. Beratung der Sportjugend Hessen und/oder einer Fachberatungsstelle) hinzu.
9. Ich begegne auch erwachsenen Sportler*innen/Athlet*innen/Veranstaltungsteilnehmer*innen/Mitgliedern und Kolleg*innen nach den Grundsätzen dieses Verhaltenskodexes.
B. Verhaltensregeln zum Kindeswohl
Diese Verhaltensregeln sind eine Konkretisierung der Grundsätze und dienen sowohl dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung als auch dem Schutz für alle ehrenamtlich, nebenberuflich und hauptberuflich Tätige im organisierten Sport in Hessen vor einem falschen Verdacht.
1. Transparenz im Handeln
Ich halte das Sechs-Augen Prinzip1 und/oder das Prinzip der offenen Tür2 in Einzelsituationen ein (z.B. Wettkampffahrten, Einzeltrainings, Trainingsbesprechungen). Ich vergebe keine Vergünstigungen und keine Geschenke an einzelne Schutzbefohlene3. Ich weiche von einer dieser Regeln nur ab, wenn ich den Grund dafür mit einer weiteren verantwortlichen Person besprochen habe und wir dies einvernehmlich als sinnvoll und/oder notwendig erachten. Ich verhalte mich stets so, dass mein Handeln nachvollziehbar ist.
2. Körperkontakt
Körperliche Kontakte (z.B. notwendige Hilfestellung, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von allen beteiligten Personen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Ich respektiere die individuellen Grenzen des/der Einzelnen, ggf. frage ich nach.
3. Duschen, Umkleiden und Übernachten
Ich dusche und ziehe mich nicht mit Schutzbefohlenen um und übernachte nicht allein mit ihnen. Übernachtungen gestalte ich stattdessen gemeinsam in Gruppen (z.B. im Rahmen von Sportfesten oder Freizeiten, Trainingslagern). Umkleidekabinen und Schlafräume betrete ich erst nach Anklopfen und positiver Rückmeldung.
4. Private Beziehungen
Ich baue keine exklusiven privaten Beziehungen zu Schutzbefohlenen auf. Ich nehme sie nicht in meinen Privatbereich (z.B. Wohnung, Haus, Garten) mit und teile keine privaten Geheimnisse mit ihnen, auch nicht in digitaler Form.
5. Verbreitung von Fotos und Videos
Ich verbreite keine Fotos oder Videos von Schutzbefohlenen ohne deren Erlaubnis bzw. der Erlaubnis der Sorgeberechtigten und achte stets das Recht am eigenen Bild. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten halte ich die Datenschutzbestimmungen ein.
6. Kommunikation
Ich kommuniziere wertschätzend. Ich übernehme die Verantwortung für mein Handeln und bin bereit, mich für mögliche Grenzverletzungen zu entschuldigen. Ich schreite bei wahrgenommenen Grenzverletzungen, Diskriminierungen oder Gewalt aktiv ein.
7. Gesundheit
Ich achte auf ausreichend Pausen und auf ein alters- und bedarfsgerechtes Training bei Schutzbefohlenen. Nach einer Verletzung/Krankheit von diesen gestalte ich den Wiedereinstieg angemessen.
Hiermit stimme ich ________________________________________________ (Vorname Name, geb.)
den Grundsätzen und Verhaltensregeln dieses Verhaltenskodexes zu.
Datum: __________________________Unterschrift: ________________________________________
____________________________________________________________________ (Verein, Verband)
1 Sechs-Augen-Prinzip: Möglichst nie mit einem Schutzbefohlenen allein sein, d.h. eine zweite Person mit einbeziehen.
2 Prinzip der offenen Tür: ein Zutritt von dritten muss jederzeit gewährleistet sein.
3 Schutzbefohlene: (minderjährige) Personen, die aufgrund des Alters und/oder sportspezifischen Gegebenheiten in einem besonderen Betreuungs- und/oder Abhängigkeitsverhältnis zu mir stehen.