Förderrichtlinien
des LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Wegweiser für Fördermittel (Bitte anklicken!)gültig ab 01.07.2024 |
Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuschüssen vom Landessportbund Hessen sind:
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Förderungsprogramme
| 1. | Beschäftigung von Übungsleitern/innen |
| 2. | Beschäftigung von Jugendleitern/innen |
| 3. | Beschäftigung von Vereinsmanager/innen |
| 4. | Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung - Ökologische Maßnahmen - Neubau und Erweiterung - Beleuchtungsanlagen |
| und | |
| Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb | |
| 5. | Sondermaßnahmen |
| Verfahren: | |
| Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt. Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen. Details über mögliche Fördermaßnahmen können Sie unter "Vereinsberaterportal des lsb h/Vereinsmanagement/Förderungen" einsehen. Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen. |
Bezuschussung für die "Beschäftigung von lizenzierten Jugendleitern" vom Kreis Groß-Gerau
Förderprogramm “Langlebiger Sportgeräte über den Kreis Groß-Gerau”
Förderprogramm “Weiterführende Vereinsarbeit” des HMFG
Förderprogramm “Sonderinvestitionsprogramm Sportland Hessen” des HMFG
