Sportkreis Groß Gerau e.V. 
im Landessportbund Hessen
Jugend
Nachrichten
Jugendförderpreis 2024
Jugend Programm 2025
Jugendordnung
Jugendleiter/innen-Card
Jugend-Konzept
Juniorteams
Vereinbarung
Außerschulisches Engagement
Verhaltenskodex
Terminkalender
Übersicht
Teilnahmebedingungen
Aktionen & Projekte
Übersicht
Menschenwürde und Zusammenhalt - auch im Sport
Umwelt
Vereinsberaterportal des lsbh
Bildung im Sportkreis Groß-Gerau
Starker Verein
Förderrichtlinien
Kindeswohl im Sport
Ehrenamt
Satzungen
Ehrungen
Sportgala
Integration
Gesundheit und Bewegung
Zusammenarbeit Schule - Verein
Sportabzeichen
Materialien
Hessischer Bewegungscheck
Gesundheitssportangebote
Übersicht der Angebote
Gesundheitssport aktuell
Vereinsangebot anlegen
Feste
Familiensportfest und Fun Sport Tag
Sport am Hessentag 2017 in Rüsselsheim am Main
Vereine
Übersicht
Wir
Wir über uns
Jubiläumsvereine
Vorstand
Service-Stelle Sport
Satzung und Leitbild
Newsletter Archiv
FAQ
Links
Fachwarte
Verbände
Login
Kontakt
STARTSEITE
Aktionen & Projekte
Übersicht
Förderrichtlinien
Förderrichtlinien
des LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Wegweiser für Fördermittel (Bitte anklicken!)
gültig ab 01.07.2024
Vereinsförderungsfond:
Bis 10 Mitglieder
Keine Förderung
bis 100 Mitglieder
€ 5.500,--
bis 250 Mitglieder
€ 7.500,--
bis 500 Mitglieder
€ 8.500,--
bis 1.000 Mitglieder
€ 11.500,--
bis 2.000 Mitglieder
€ 14.000,--
bis 5.000 Mitglieder
€ 16.500,--
bis 15.000 Mitglieder
€ 19.500,--
ab 15.001 Mitglieder € 21.500,--
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl
gemäß der jährlichen Bestandserhebung.
Der in Anspruch genommene Betrag wird nach 8 Jahren wieder frei.
Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuschüssen vom Landessportbund Hessen sind:
die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
der Nachweis der Gemeinnützigkeit
die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Förderungsprogramme
1.
Beschäftigung von Übungsleitern/innen
2.
Beschäftigung von Jugendleitern/innen
3.
Beschäftigung von Vereinsmanager/innen
4.
Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen
und
Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
5.
Sondermaßnahmen
Verfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
Details über mögliche Fördermaßnahmen können Sie unter
"Vereinsberaterportal des lsb h/Vereinsmanagement/Förderungen"
einsehen.
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.