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veröffentlicht am 09.07.2014
Nur zirka 10 Prozent der Berechtigen nutzt das Bildungs- und Teilhabepaket
und stellt einen Antrag

Bildunterschrift: Frank Gerhardt vom Fachbereich Jugend und Schule des Kreises Groß-Gerau und Wolfgang Glotzbach - Sportkreisvorsitzender bei der Begrüßung der Teilnehmer. (Bild: Detlef Volk)
Im BTP sind die Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe (umgangsprachlich Hartz IV) zusammengefasst. Für Kinder und Jugendliche stehen 10 Euro im Monat zur Verfügung, welche es den Kindern ermöglicht, z. B. in einem Sportverein aktiv zu sein. Von den Berechtigten nehmen allerdings nur etwa 10 Prozent diese Leistungen in Anspruch.
Die Antragsverfahren sind unterschiedlich, abhängig von dem Rechtskreis aus dem die Erklärung gestellt wird, ob der Antrag als Berechtigter von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder z. B. weil man Berechtigter von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ist. Jedoch laufen alle die Erklärungen bzw. Anträge aus allen Rechtskreisen beim Team Bildung und Teilhabe im Fachbereich Jugend und Schule des Kreises Groß-Gerau zentral zusammen.
Für die Vereine ist die Abwicklung mit sehr viel Aufwand verbunden, berichtete Wolfgang Glotzbach - Sportkreisvorsitzender. Das größte Problem stellt die befristete Bewilligung für den Verein. Aber auch bei einer Bewilligung von maximal sechs Monaten, kann die Folgeerklärung nicht nahtlos ausgestellt werden. Damit hat der Verein keine Planungssicherheit bezüglich seiner Einnahmen.
Die Vorgabe des Gesetzgebers sei es, die Leistungen direkt an den Leistungserbringer, also z. B. den Verein, zu zahlen, so Gerhardt. Aus den Vereinen wurden über ihre Erfahrungen berichtet. Hat das betroffene Kind den Vereinsbeitrag bereits entrichtet, gibt es auf dem Antrag die Möglichkeit der Abtretung von Seiten des Vereins an das betroffene Kind. Dies ist zwar nicht gesetzeskonform, erleichtert den Vereinen die Abwicklung enorm.
Das BTP wird nun seit 2013 wissenschaftlich begleitet, so Gerhardt. Es wurde ein Fragenkatalog erstellt, der habe es in sich gehabt, berichtete Gerhardt aus der Arbeit der Kreisverwaltung. Ein Bericht sei erst 2016 zu erwarten. "Vorher wird sich da auch nichts ändern", meinte er.
Dennoch habe der Kreis ein Interesse daran, dass die Gelder aus dem BTP auch in Anspruch genommen werden. Deshalb wurde die Zusammenarbeit mit Vereinen etwas erleichtert. Kreis und Sportkreis haben bereits umfangreich informiert und werden dies weiter fortsetzen, betonten Gerhardt und Glotzbach.
Ein neuer Flyer wird gerade gedruckt und soll noch vor den Sommerferien den Vereinen, Schulen und Kindergärten zugeschickt werden. Grundsatzfragen zur Abrechnung können von den Leistungsanbietern direkt an die Kreisverwaltung an den Fachbereich Jugend und Schule, Team Bildungs- und Teilhabepaket, gerichtet werden.
Hier die Präsentation als PDF-Datei zum Runterladen (bitte anklicken)!
Im BTP sind die Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe (umgangsprachlich Hartz IV) zusammengefasst. Für Kinder und Jugendliche stehen 10 Euro im Monat zur Verfügung, welche es den Kindern ermöglicht, z. B. in einem Sportverein aktiv zu sein. Von den Berechtigten nehmen allerdings nur etwa 10 Prozent diese Leistungen in Anspruch.
Die Antragsverfahren sind unterschiedlich, abhängig von dem Rechtskreis aus dem die Erklärung gestellt wird, ob der Antrag als Berechtigter von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch oder z. B. weil man Berechtigter von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz ist. Jedoch laufen alle die Erklärungen bzw. Anträge aus allen Rechtskreisen beim Team Bildung und Teilhabe im Fachbereich Jugend und Schule des Kreises Groß-Gerau zentral zusammen.
Für die Vereine ist die Abwicklung mit sehr viel Aufwand verbunden, berichtete Wolfgang Glotzbach - Sportkreisvorsitzender. Das größte Problem stellt die befristete Bewilligung für den Verein. Aber auch bei einer Bewilligung von maximal sechs Monaten, kann die Folgeerklärung nicht nahtlos ausgestellt werden. Damit hat der Verein keine Planungssicherheit bezüglich seiner Einnahmen.
Die Vorgabe des Gesetzgebers sei es, die Leistungen direkt an den Leistungserbringer, also z. B. den Verein, zu zahlen, so Gerhardt. Aus den Vereinen wurden über ihre Erfahrungen berichtet. Hat das betroffene Kind den Vereinsbeitrag bereits entrichtet, gibt es auf dem Antrag die Möglichkeit der Abtretung von Seiten des Vereins an das betroffene Kind. Dies ist zwar nicht gesetzeskonform, erleichtert den Vereinen die Abwicklung enorm.
Das BTP wird nun seit 2013 wissenschaftlich begleitet, so Gerhardt. Es wurde ein Fragenkatalog erstellt, der habe es in sich gehabt, berichtete Gerhardt aus der Arbeit der Kreisverwaltung. Ein Bericht sei erst 2016 zu erwarten. "Vorher wird sich da auch nichts ändern", meinte er.
Dennoch habe der Kreis ein Interesse daran, dass die Gelder aus dem BTP auch in Anspruch genommen werden. Deshalb wurde die Zusammenarbeit mit Vereinen etwas erleichtert. Kreis und Sportkreis haben bereits umfangreich informiert und werden dies weiter fortsetzen, betonten Gerhardt und Glotzbach.
Ein neuer Flyer wird gerade gedruckt und soll noch vor den Sommerferien den Vereinen, Schulen und Kindergärten zugeschickt werden. Grundsatzfragen zur Abrechnung können von den Leistungsanbietern direkt an die Kreisverwaltung an den Fachbereich Jugend und Schule, Team Bildungs- und Teilhabepaket, gerichtet werden.
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