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Sehr geehrte Damen und Herren,
 

Richtlinien zu den Soforthilfen




Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

nun die offiziellen Regelungen des Landes Hessen. Dort ist auch ausgeführt, dass Vereine im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Geld erhalten können.

     
Im Hinblick auf Unterstützung für Vereine im eigentlich gemeinnützigen ideellen Bereich erwartet der Sportkreis weitere Informationen. Sobald diese vorliegen, werden wir Euch diese ebenfalls zuleiten. 


Mit freundlichen Grüßen

Gerald Kummer 
Vorsitzender 
Sportkreis Groß-Gerau
FAQs zur Soforthilfe Corona in Hessen Stand: 29. März 2020, 13 Uhr

 

Sportkreis Groß Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Straße 4 - 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 989-181
Fax: 06152 / 989-110

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E-Mail: info@sportkreis-gross-gerau.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Gerald Kummer

Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter Registerblatt VR 82043

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Mo, Di und Do 10-14 Uhr
Mi 10-18 Uhr

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