Corona: Die 3. Welle stoppen
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- > Bundestag beschließt < -
Bundesregelung zur Notbremse
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Ab 7-Tage-Inzidenz über 100* soll gelten
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Private Kontakte |
Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person |
Ausgangsbeschränkung |
Von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt |
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs
(z. B. Supermärkte) |
Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts,
mit Maske |
Übriger Einzelhandel |
Bis Inzidenz bis 150* Terminshopping mit Test und Maske.
Darüber: geschlossen |
Sport |
Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre |
Kultur und Freizeit |
Ohne Präsenz/geschlossen |
Körpernahe Dienstleistungen |
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure/Fußpflege zusätzlich
mit Test) |
Gastronomie |
Geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich |
Schulen |
2x pro Woche Testen bei Wechselunterricht,
Bei Inzidenz über 165* Unterricht zu Hause |
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*an dreie aufeinander folgenden Tagen |
© Bundesregierung |