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Corona-Regelungen ab 05.11.2020, Abmilderungsgesetz verlängert und ARAG Sportversicherung
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wir heißen Sie herzlich zum lsb h-Newsletter willkommen. Die Texte zu den Themen des Newsletters sind direkt mit der lsb h-Homepage verlinkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Newsletter-Team des lsb h
Neue Regelungen für den Freizeit- und Breitensport ab 05. November 2020
Für den Freizeit- und Amateursportbetrieb sind die öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen. Das heißt, es darf kein Breiten- und Freizeitsport mehr auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Hallen, Schießsportanlagen, etc.) stattfinden. Lesen Sie mehr hier »
Corona-Abmilderungs-Gesetz verlängert bis zum 31.12.2021
Der Gesetzgeber hatte mit Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht mit Wirkung zum 28.03.2020 den § 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) geschaffen. Nun wurden diese Erleichterungen für Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen bis 31.12.2021 verlängert. Lesen Sie mehr hier » |
ARAG-Sportversicherung angepasste Rahmenbedingungen weiterhin gültig
Die ARAG-Sportversicherung bietet im Rahmen des abgeschlossenen Sportversicherungsvertrags mit dem Landessportbund Hessen auch während der Corona-Pandemie einen weitreichenden Versicherungsschutz für Sportvereine. Danach sind u.a. auch die Teilnahme an Online-Sportangeboten der Vereine, die Teilnahme an per Videokonferenz durchgeführter Vorstands-/Abteilungssitzungen oder bestimmtes soziales Engagement versichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben der ARAG-Sportversicherung »
Sportkompetenz – In und für Hessen (und darüber hinaus)
Duales Studium, Weiterbildung, Forschungsprojekte – Angebote für Vereine, Verbände und Sportunternehmen durch die Sportmanagement-Gruppe der accadis Hochschule Bad Homburg - Info-Online-Veranstaltung am 19.11.2020, um 15 Uhr, mit Unterstützung des lsb h, des HMdIS und der DOA
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Landessportbund Hessen e.V. • Otto-Fleck-Schneise 4 • 60528 Frankfurt am Main - Tel. 069/6789-0
Präsident Dr. Rolf Müller, Amtsgericht Frankfurt Nr. VR 4427, Umsatzsteuer-IdNr. DE 114233847 |
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Coronavirus - News für Sportvereine |
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Sportkreis Groß Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Straße 4 - 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 989-181
Fax: 06152 / 989-110

E-Mail: info@sportkreis-gross-gerau.de
Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Gerald Kummer
Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter Registerblatt VR 82043
Öffnungszeiten Service-Stelle Sport: |
Mo, Di und Do |
10-14 Uhr |
Mi |
10-18 Uhr |
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