Ausschreibung
Sehr geehrte Vorstände,
liebe Vereinsmitglieder,
die Pandemie hat in hohem Maß die Vereine und damit Sie die Vereinsmitglieder und Verantwortlichen getroffen: geschlossene Sportstätten, rückläufige Mitgliederzahlen und und und . . .
Vereinsarbeit kostet Geld. Die Situation hat Ihre Einnahmequellen (Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen) für Neuinvestitionen und Anschaffungen blockiert. Auch müssen neue Wege gegangen werden, z. B. durch ein höheres Outdoor-Angebot auch bei Sportarten, die üblicherweise im Inneren stattfinden oder durch zusätzliche Online-Angebote. Hier setzen wir an.
Im 75. Jubiläumsjahr des Sportkreises stellt die Kreissparkasse Groß-Gerau für jedes Jahr 500 Euro für Sie, die Sportvereine im Kreis Groß-Gerau zur Verfügung – also insgesamt 37.500 Euro – um Ihre Wünsche zu erfüllen.
Wie sind die Voraussetzungen um bei der Ausschreibung dabei zu sein?
- Ihr Verein muss gemeinnützig und Mitglied des Sportkreises Groß-Gerau sein.
- Die Förderung ist nur projektbezogen einsetzbar z. B. für die Anschaffung von Kommunikationsmedien, um den gemeinsamen Sport zu erleichtern, Anschaffung neuer Sportgeräte, Erneuerung von z. B. Weitsprunggruben oder auch eine Aktion zur Werbung neue Mitglieder. Laufende Kosten wie Mieten und Übungsleiterpauschalen oder Aufwendungen für Schönheitsreparaturen fallen nicht in den Förderbereich.
- Gefördert werden bis zu 75 % der Projektkosten, maximal 2.500 Euro pro Verein.
- Die Umsetzung des Projektes und damit der Abruf der Fördermittel erfolgen noch in 2021.
- Eine angemessene öffentliche Darstellung der Förderung.
Was müssen Sie tun, um sich für eine Förderung zu bewerben?
- Formloser Antrag per E-Mail an pr@kskgg.de, Ansprechpartnerin: Anette Neumann
- Angabe der Kontaktdaten des Vereins mit seinem/r Ersten Vorsitzenden sowie dem/der Ansprechpartner/in und der IBAN für die Projektumsetzung.
- Kopie eines aktuellen Freistellungsbescheides als Anlage zum Antrag.
- Kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der Kosten, ggf. Kostenvoranschlag.
- Pro Verein kann maximal ein Projekt gefördert werden.
- Es gibt keine Bewerbungsfrist. Die Ausschreibung endet zum 10. Dezember 2021 oder wenn die reservierten Mittel vergeben sind.
- Mit der Bewerbung bestätigen die Verantwortlichen, dass die Beteiligten der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Ausschreibung durch die Kreissparkasse zustimmen.
Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?
- Sie erhalten unmittelbar eine Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail mit dem Hinweis, bis wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können.
- Die Entscheidung über die Förderanträge erfolgt in Abstimmung mit dem Sportkreis, im 14-tägigen Rhythmus.
- Die Überweisung der Fördermittel erfolgt von der Kreissparkasse an den Verein bei nachgewiesener Mittelverwendung, z. B. Rechnung.
- Der Eingang der Spende ist gegenüber der Kreissparkasse durch eine Zuwendungsbestätigung zu dokumentieren.
- Der Verein stellt in Abstimmung mit der Kreissparkasse die öffentliche Darstellung sicher.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und hoffen so mit Ihrem Engagement Ihren Mitgliedern –ob jung ob alt- den Spaß am Sport und der Gemeinschaft wieder erlebbar zu machen. Wir sind davon überzeugt, dass dies zu einem positiven und vertrauensvollen Blick in die Zukunft bei allen Beteiligten führt.
„Packen wir’s an!“
Anette Neumann Gerald Kummer, MdL
Kreissparkasse Groß-Gerau Sportkreis Groß-Gerau e. V.
Stiftungs- und Eventmanagement Vorsitzender
Darmstädter Straße 22 Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau 64521 Groß-Gerau
Telefon: 06152 713-1219 Telefon: 06152 989-181
Fax: 06152 713-4528 Fax: 06152 989-110
pr@kskgg.de info@sportkreis.gross-gerau.de
|