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Sehr geehrte Damen und Herren,
 

Anschreiben an den Staatsminister Peter Beuth bezüglich Gewährung einer Sporthilfe für gem. Vereine

Gerald Kummer hat in seiner Funktion als Vorsitzender des Sportkreises Groß-Gerau aufgrund von Hinweisen von Mehrsparten-Mitgliedsvereinen und mitgliedsstarken Großsportvereinen im Sportkreis eine Nachbesserung der Antragsbedingungen zur Gewährung von finanzieller Hilfe aus dem Corona-Soforthilfe-Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" (ideeller Bereich) und auf Corona-Überbrückungshilfe (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) seitens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport beim Staatsminister Peter Beuth angefragt.
Da hier insbesondere im ideellen Bereich vorgesehene Hilfen des Landes sich an die Bedingung der Insolvenz knüpfen, so der Sportkreisvorsitzende.

Staatsminister Peter Beuth erläutert in seinem Antwortschreiben, sei ein Verein sowohl aus einem ideellen als auch einem wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbereich und ist er in beiden Bereichen durch die Corona-Virus-Pandemie von einem existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass bedroht, bestehe die Möglichkeit, dass ein Verein jeweils einen Antrag auf Gewährung finanzieller Hilfe aus dem Corona-Soforthilfe-Programm "Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit" (ideeller Bereich) und auf Corona-Überbrückungshilfe (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) stellen könne. 
Aufgrund des in der Bundesrepublick Deutschland und der EU geltenden Subsidiaritätsprinzips kann eine staatliche Förderung in Form einer Billigkeitsleistung erst dann erfolgen, wenn der Verein seine eigenen Mittel zur Abwendung des Engpasses ausgeschöpft hat. Davon ausdrücklich nicht betroffen, ist eine zweckgebundene Rücklage. 
Um den Auswirkungen bei besonderes betroffenen Vereinen entgegenzuwirken, so der Staatsminister, arbeitet das Hess. Ministerium des Innern und für Sport derzeit an einem Hilfsprogramm für Vereine mit hohen Mitgliederverlusten.

Sobald es hierzu nähere Informationen gibt, können diese nach der Veröffentlichung auf Sport | Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (hessen.de) abgerufen werden, so Beuth. 


Hier nochmal zur Kenntnisnahme an alle Sportvereine des Sportkreises Groß-Gerau und Interessierte eingescannt das

Anschreiben an den Staatsminister Peter Beuth 

und das

Antwort an Gerald Kummer - Mitglied des Landtags und Vorsitzender des Sportkreises Groß-Gerau
Nach Veröffentlichung hier Infos zum Hilfsprogramm für Vereine mit hohen Mitgliederverlusten

 

Sportkreis Groß Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Straße 4 - 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 989-181
Fax: 06152 / 989-110

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E-Mail: info@sportkreis-gross-gerau.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Gerald Kummer

Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter Registerblatt VR 82043

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Mo, Di und Do 10-14 Uhr
Mi 10-18 Uhr

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