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INHALTE DES NEWSLETTERS


Achtung - Künstlersozialkasse auch für Vereine relevant

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist seit 1. Januar 2025 Teil des Verbundsystems der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Versicherten zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung.

Künstlersozialkasse auch für Sportvereine relevant

Viele Sportvereine greifen in vielfältiger Weise auf die Expertise selbstständiger Künstlerinnen und Künstler sowie Publizisten und Publizistinnen zurück. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, Vereinsveranstaltungen professionell zu gestalten, die Außenwirkung zu verbessern und den Verein moderner aufzustellen. Die häufigsten Berufsgruppen, die von Vereinen beauftragt werden, sind:

  • Grafikdesignerinnen und -designer: Sie erstellen ansprechende Designs für Vereinsbroschüren, Plakate oder Social-Media-Inhalte.
  • Fotografinnen und Fotografen: Sie dokumentieren Events, machen Mannschaftsfotos oder erstellen visuelles Material für Marketingzwecke.
  • Musikerinnen und Musiker: Ob Vereinsfeste, Jubiläen oder Weihnachtsfeiern – Live-Musik schafft eine besondere Atmosphäre und zieht mehr Gäste an.
  • Texterinnen und Texter: Für Vereinszeitschriften, Pressemitteilungen oder Website-Inhalte sorgen sie für eine professionelle Ansprache und klare Kommunikation.
  • Weitere kreative Personen und externe Fachkräfte: Durchführung kreativer Workshops und Kurse, wie beispielsweise Fotokurse oder grafische Schulungen.

Wann muss der Verein Künstlersozialabgabe zahlen?

Sportvereine sind verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, wenn sie Dienstleistungen von selbstständigen Kreativen in Anspruch nehmen, die eindeutig künstlerischer oder publizistischer Natur sind. Dies betrifft nicht nur regelmäßige, sondern auch einmalige oder gelegentliche Aufträge. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen im Rahmen einer großen Veranstaltung oder für kleinere interne Projekte erbracht werden.

Auch Honorare, die nicht direkt als künstlerisch wahrgenommen werden, können abgabepflichtig sein, sofern die Tätigkeit eindeutig der Kunst oder Publizistik zuzuordnen ist. Die KSK prüft regelmäßig, ob Vereine ihre Abgabepflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Beispiele:

  • Der Sportverein lässt durch einen freiberuflichen Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit eine Vereinschronik für das 100jährige Vereinsjubiläum erstellen.
  • Der Sportverein engagiert einen freiberuflichen Moderator, der durch das Programm der Jubiläumsveranstaltung führt.
  • Die Veranstaltung wird durch einen freiberuflichen Fotografen bildlich dokumentiert. 

Gibt es eine Bagatellgrenze?

In § 24 KSVG war bislang eine Bagatellgrenze für erteilte Aufträge von 450 Euro pro Jahr vorgesehen. Wer also im Jahr 2024 Aufträge innerhalb eines Kalenderjahres  bis zu einer Entgeltsumme von insgesamt 450 Euro erteilt hat, muss keine Künstlersozialabgabe abführen.

Ebenso sind im Veranstaltungsbereich die meisten „nicht kommerziellen“ Veranstalter und Vereine in der Regel abgabefrei, sofern diese nicht mehr als drei Veranstaltungen jährlich durchführen.

Zum 01.01.2025 wurde die Bagatellgrenze von 450 € auf 1.000 € angehoben (§ 24 Abs. 2 S. 2 KSVG).

Gibt es noch weitere Ausnahmen von der Abgabepflicht?

Ausgenommen von der Abgabepflicht sind nach § 25 Abs. 2 KSVG ferner die steuerfreien Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) und gemäß § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale).

Wichtig: Bis zum Jahr 2024 galt die Ausnahme nur für die Übungsleiterpauschale.

Was ist zu tun?

Prüfen Sie, ob sie womöglich Leistungen in Anspruch nehmen, die KSK-Relevanz haben. Die KSK hält umfangreiche Informationen und Checklisten auf ihrer Homepage vor. In Zweifelsfällen sollte man sich zwecks Abklärung direkt an die KSK wenden. Umfangreich Kontaktdaten sind ebenso auf der Homepage der KSK hinterlegt.

 

Stand: 02/2025  


​​​​​​​Sind Sie fit für ein selbstbestimmtes Leben im Alter?

Alltags-Fitness-Test an den Gesundheitstagen:

Samstag, 26.04.2025 von 13.00 - 15.30 Uhr
in der Stadthalle Gernsheim


Während der Gesundheitstage der Stadt Gernsheim können Menschen ab 60 Jahre an einem „Alltags-Fitness-Test“ teilnehmen.

Hier können Senior*innen durch 6 einfache Übungen innerhalb von 15 Minuten ihren aktuellen Fitnesszustand feststellen und erfahren, inwieweit ein selbstständiges Leben im fortschreitenden Alter möglich ist. Dabei handelt es sich lediglich um Übungen, die typische Alltagsbewegungen simulieren. Denn wie wichtig ist es, sich weiterhin selbständig zu kämmen, sich ein Kleidungsstück überzuziehen, sich im Auto anschnallen zu können, Treppen zu steigen, Einkäufe zu erledigen oder die Enkelkinder auf den Arm zu nehmen? Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer Beratung mit Empfehlungen für Bewegung im Alltag.

Kommen Sie vorbei, für das leibliche Wohl ist gesorgt!
Anmeldung: info@sportkreis-gross-gerau.de
Veranstalter: Sportkreis Groß-Gerau e.V. und die Sportförderung des Kreises Groß-Gerau.

Mehr Informationen:
Patrizia Frank
06152 989 421
p.frank@kreisgg.de
Programm der Gesundheitstage der Stadt Gernsheim

Kreis ehrt 160 erfolgreiche Aktive bei Sportgala in Groß-Gerau

Urkunden, Präsente und viel Applaus

Pressemitteilung Nr. 131/2025 des Kreises Groß-Gerau
10. April 2025


Programmheft 

KREIS GROSS-GERAU – Mit einer beeindruckenden Breakdance-Show vom Trio Dreamscape startete die Sportgala des Kreises in der Stadthalle Groß-Gerau. Rund 250 Gäste - Sportler*innen mit ihren Begleitungen sowie Offizielle - erfreuten sich an dem Auftritt, ehe Moderator Udo Döring in einem Interview mit Landrat Thomas Will auf die Ehrungen für die erfolgreichen Sportler*innen einstimmte.
 
Für den Kreis war es wichtig, trotz angespannter Haushaltslage die Sportgala auch in diesem Jahr auszurichten. Nicht um einfach eine Feier abzuhalten, sondern um die Sportler*innen für ihre Leistungen zu ehren. „Es geht uns um Wertschätzung und Respekt, den sich die Sportlerinnen und Sportler mit ihrem Einsatz, ihrem kontinuierlichen Training, ihrer Disziplin und am Ende dann auch mit ihren Erfolgen verdient haben“, so der Landrat.
 
Die Sportler*innen wurden bei der Veranstaltung in der zweiten Märzhälfte für Erfolge bei hessischen, deutschen und internationalen Meisterschaften und für die Teilnahme an Olympischen Spielen geehrt. Neben Urkunden und Pokalen durften sich die Aktiven an diesem Abend auch über eine hochwertige Trinkflasche als Geschenk freuen. Landrat Thomas Will und Sportkreisvorsitzender Dr. Eckardt Stein überreichten die Urkunden und Präsente. Das Team des Fachdienstes Sport, Kultur und Ehrenamt der Kreisverwaltung hatte dazu ein kurzweiliges Showprogramm auf die Beine gestellt.
 
Moderator Udo Döring führte gekonnt durch den Ehrungsmarathon und interviewte dabei zahlreiche Athlet*innen. So auch Jessica Trommer aus Rüsselsheim. Im Powerchair-Hockey belegte sie mit der Deutschen Nationalmannschaft den 2. Platz bei den Europameisterschaften und wurde mehrfach als weltbeste Torhüterin ausgezeichnet.
 
Alina Dollheimer von der SKV Mörfelden wurde zur Sportlerin des Jahres gekürt. Die Sportkeglerin wurde Weltmeisterin im Kegeln in der Disziplin Sprint und erzielte im Einzel mit 690 Kegel einen neuen Weltrekord. Zudem erreichte sie bei den Weltmeisterschaften auch noch einen 2. Platz in der Kombination und einen 3. Platz im Tandem Mixed.
Der in Bischofsheim lebende Reiner Holla von der PSG Darmstadt wurde als Sportler des Jahres ausgezeichnet. Er wurde als Vorderlader-Schütze Weltmeister und hält den Weltrekord mit 99 von 100 möglichen Ringen. Außerdem holte er bei den Weltmeisterschaften zweimal Gold und zweimal Silber mit der Mannschaft.
 
Ebenfalls mit dem Pokal des Sportkreises und dem Ehrenpreis der Sparkassen-Stiftung wurden die Einradhockey-Spieler der SKV Mörfelden mit dem „Team Germany“ geehrt – als Mannschaft des Jahres 2024. Sie kehrten von der WM aus den USA mit der Silbermedaille zurück: ein Riesenerfolg für das Team.
 
Von Rope Skipping bis Bosseln, Paartanz bis Hockey, Judo, Segeln, Kegeln, Leichtathletik oder Jazz und Modern Dance reichen die Disziplinen, in denen Aktive aus dem Kreis Groß-Gerau nationale und internationale Erfolge feiern konnten.
 
Die Namen aller Geehrten finden sich im Programmheft.
 
Schöner Abschluss der Sportgala mit den Geehrten in der Groß-Gerauer Stadthalle. Für alle gab es reichlich Applaus.                                       Foto: Kreisverwaltung
 
 
 

 

Sportkreis Groß Gerau e.V.
Wilhelm-Seipp-Straße 4 - 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 989-181
Fax: 06152 / 989-110

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E-Mail: info@sportkreis-gross-gerau.de

Verantwortlicher 1. Vorsitzender: Herr Dr. Eckardt Stein

Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter Registerblatt VR 82043

Öffnungszeiten Service-Stelle Sport:
Mo, Di und Do 10-14 Uhr
Mi 10-18 Uhr

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