Der „Wunscherfüller 2026“ der Kreissparkasse Groß-Gerau startet! Sehr geehrte Vereinsvorstände, mit dem Projekt „Wunscherfüller“ im Jahr 2021 konnten wir als Kreissparkasse Groß-Gerau in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Groß-Gerau e.V. bereits zahlreiche Sportvereine im Kreis bei wichtigen Anschaffungen und spannenden Projekten unterstützen. Viele Wünsche wurden erfüllt und das Vereinsleben nachhaltig gestärkt. Im Jahr 2026, pünktlich zum 80-jährigen Bestehen des Sportkreises, setzen wir unsere erfolgreiche Initiative fort und laden alle Sportvereine des Sportkreises herzlich ein, sich bei der Kreissparkasse Groß-Gerau zu bewerben. Stellen Sie uns Ihre Ideen, Projekte oder Anschaffungswünsche vor. Insgesamt stehen dafür 40.000 Euro aus dem PS-Zweckertrag der Kreissparkasse Groß-Gerau zur Verfügung. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vereinsprojekte verwirklichen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, um Ihre Wünsche zu erfüllen! Wie sind die Voraussetzungen um bei der Ausschreibung dabei zu sein? - Ihr Verein muss gemeinnützig und Mitglied des Sportkreises Groß-Gerau e.V. sein.
- Die Förderung ist nur projektbezogen einsetzbar z. B. für die Anschaffung von Kommunikationsmedien, um den gemeinsamen Sport zu erleichtern; Anschaffung neuer Sportgeräte; Erneuerung von z. B. Weitsprunggruben oder auch eine Aktion zur Werbung neuer Mitglieder. Laufende Kosten, wie Mieten und Übungsleiterpauschalen oder Aufwendungen für Schönheitsreparaturen fallen nicht in den Förderbereich.
- Gefördert werden bis zu 80 % der Projektkosten, maximal 3.000 Euro pro Verein.
- Die Umsetzung des Projektes und damit der Abruf der Fördermittel erfolgen noch in 2026.
- Eine angemessene öffentliche Darstellung der Förderung.
Was müssen Sie tun, um sich für eine Förderung zu bewerben? - Formloser Antrag per E-Mail an uk@kskgg.de, Ansprechpartnerin: Claudia Castello-Fontana
- Angabe der Kontaktdaten des Vereins mit seinem/r Ersten Vorsitzenden sowie dem/der Ansprechpartner/in und der IBAN für die Projektumsetzung.
- Kopie eines aktuellen, gültigen Freistellungsbescheides als Anlage zum Antrag.
- Kurze Beschreibung des Projektes unter Angabe der Kosten, ggf. Kostenvoranschlag.
- Pro Verein kann maximal ein Projekt gefördert werden.
- Es gibt keine Bewerbungsfrist. Die Ausschreibung endet zum 10. Dezember 2026 oder wenn die reservierten Mittel vergeben sind.
- Mit der Bewerbung bestätigen die Verantwortlichen, dass die Beteiligten der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Ausschreibung durch die Kreissparkasse Groß-Gerau zustimmen.
Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter? - Sie erhalten unmittelbar eine Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail mit dem Hinweis, bis wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können.
- Die Entscheidung über die Förderanträge erfolgt zeitnah in Abstimmung mit dem Sportkreis.
- Die Überweisung der Fördermittel erfolgt von der Kreissparkasse Groß-Gerau direkt an den Verein bei nachgewiesener Mittelverwendung, z. B. Auftragsbestätigung.
- Der Eingang der Spende ist gegenüber der Kreissparkasse Groß-Gerau durch eine Zuwendungsbestätigung zu dokumentieren.
- Der Verein stellt in Abstimmung mit der Kreissparkasse Groß-Gerau die öffentliche Darstellung sicher.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Claudia Castello-Fontana Dr. Eckardt Stein Kreissparkasse Groß-Gerau Sportkreis Groß-Gerau e. V. Unternehmenskommunikation Vorsitzender Darmstädter Straße 22 Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau 64521 Groß-Gerau Telefon: 06152 713-1214 Telefon: 06152 989-181 E-Mail: uk@kskgg.de E-Mail: info@sportkreis.gross-gerau.de |